Behandlungsangebote

Behandlungsangebote

  • Einzeltherapie für Erwachsene
  • Einzelpsychotherapien für Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren.
  • Paartherapie oder Paarberatung

Kurzzeittherapie

10- 15 Sitzungen a 60 Minuten, einmal bis zweimal Monatlich . Eine Kurzzeittherapie ist dann indiziert, wenn Sie sich in Zusammenhang mit einem belastenden Ereignis wie z.B. einem Verlust oder aufgrund eines spezifischen Konfliktes in einer krisenhaften Lebenssituation befinden. Wenn Sie das Gefühl haben diese nicht mehr allein oder mit Hilfe von Freunden bewältigen zu können, ist eine psychotherapeutische Begleitung hilfreich.
Je nach Bedarf und Indikation ist die Umwandlung der Kurzzeitherapie in eine Langzeitbehandlung möglich.

Langzeittherapie

25 in Ausnahmefällen bis zu 30 Sitzungen a 60 Minuten, ein bis zweimal Monatlich. Eine Langzeittherapie ist dann indiziert, wenn es um die Behandlung einer psychischen Erkrankung geht. Es handelt sich um einen längeren Prozess, in dem wir (Therapeut und Patient) uns gemeinsam auf die Suche begeben, die Geschichte ihrer Erkrankung zu verstehen und sowohl im aktuellen Kontext als auch im Kontext ihrer Biographie zu bearbeiten.

Psychologische Beratung

Bis zu 5- 10 Sitzungen a 60 Minuten. Eine psychologische Beratung ist dann indiziert, wenn Sie sich in einer Phase der Neuorientierung befinden, Unterstützung bei einer Entscheidungsfindung oder auch bei der Klärung eines Problems eine andere Perspektive benötigen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Selbstzahler und ist keine Kassenleistung, da im Sinne der Psychotherapierichtlinien keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.

Kosten

  • Paartherapie und Paarberatung.
  • Einzelpsychotherapien für Selbstzahler.
  • Einzelpsychotherapien für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte.
  • Einzelpsychotherapien für Gesetzlich Versicherte - Kostenerstattungsverfahren.

Paartherapie und Paarberatung

60- 90 minütige Sitzung, einkommensgestaffelt und nach persönlicher Vereinbarung
zwischen 47 ,00 und 77,00 Euro.

Einzelpsychotherapien für Selbstzahler

60-minütige Sitzung einkommensgestaffelt nach persönlicher Vereinbarung, zwischen 30,00 und 67,00 Euro. Das Honorar für Einzelpsychotherapien richtet sich nach der Gebührenordnung für heilpraktische Psychotherapeuten (GebüH)

Einzelpsychotherapien für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. nach Antragsstellung übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter, klären Sie die Kostenübernahmebedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz und lassen Sie sich die Antragsformulare zusenden.

Einzelpsychotherapien für Gesetzlich Versicherte - Kostenerstattungsverfahren

Als staatlich zugelassene Heilpraktikerin für Psychotherapie beim Amt für Gesundheit und Soziales in Halle / Saale habe ich aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage der KV, keinen Kassensitz. Ich verfüge jedoch über die gleiche Qualifikation wie die approbierten Kollegen und Kolleginnen mit Kassensitz. Wenn Sie mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinung nachweisen können, dass eine Psychotherapie bei Ihnen indiziert, notwendig und nicht aufschiebbar ist und sie belegen können, dass mindestens fünf Psychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb von drei Monaten Ihnen keinen Platz anbieten können, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Psychotherapie in Form des Kostenerstattungsverfahrens beantragen. Unter diesen Voraussetzungen können zugelassene Heilpraktiker für Psychotherapie ohne Kassensitz die Psychotherapie übernehmen. Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten (SGB V, § 13, Abs. 3).
Ich unterstütze und berate Sie in der Antragsstellung für das Kostenerstattungsverfahren bei ihrer Krankenkasse.

Vorteile Privattherapie

  • Keine langen Wartezeiten
  • Motivierte Therapeutin
  • Ihre Krankenkasse registriert Sie nicht als chronisch krank
  • Keine Nachteile später bei Abschluss einer Unfall oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder wechsel in eine andere Krankenkasse